Präparation für Bildungs- und Forschungseinrichtungen
Es ist einer der wertvollsten Aufgaben eines Präparators: Die Anfertigung von wissenschaftlichen Forschungs- und Anschauungsmaterial für Schulen, Universitäten, Museen und weiteren Einrichtungen. Hierbei dreht es sich im Wesentlichen um die Präparation verschiedenster wild lebender Tierarten, die unter Naturschutz stehen und daher eine Präparationsgenehmigung durch die zuständigen Naturschutzbehörde benötigen.
Diese Genehmigung wird ausschließlich zu Lehr- und Forschungszwecke erteilt, jedoch nicht für private Zwecke.
Folgende Tierarten stehen in Deutschland unter Naturschutz und benötigen eine Präparationsgenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde: Alle Singvögel (Ausnahme: Rabenkrähe, Kolkrabe, Elster), Eulen , Greifvögel, Bilche, Eichhörnchen, Biber, Igel, Waldmaus u.w.